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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
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1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, Beratungen und Werkleistungen zwischen Adrian Greiner (Compound Internet), Heidäcker 13, 74599 Wallhausen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B).
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

‍§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
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1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen als Digitalagentur, insbesondere in den Bereichen strategische Beratung, Content-Marketing, Video-Strategie (z. B. YouTube-Consulting), E-Commerce-Management sowie Webdesign und Shop-Entwicklung (z. B. Shopify-Systeme).
2. Der konkrete Leistungsumfang, Preise, Laufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot des Auftragnehmers. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot und diesen AGB gehen die Regelungen des Angebots vor.
3. Die Rechtsnatur der Verträge hängt von der vereinbarten Leistung ab:
‍Dienstleistungen / Beratung (z. B. Retainer, Mentoring): Es handelt sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. spezifische Klickzahlen, Abonnenten oder Umsatzsteigerungen).
Projekt- und Entwicklungsleistungen (z. B. Erstellung/Anpassung von Shopify-Shops):
Soweit ein konkretes, abgrenzbares Werk geschuldet ist, handelt es sich um einen Werkvertrag gemäß § 631 BGB.

‍§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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1. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch rechtzeitige und kostenfreie Bereitstellung von Informationen, Daten, Materialien (z. B. Videos, Bilddateien, Texte) sowie die Erteilung notwendiger Zugriffsrechte (z. B. Shopify-Admin, YouTube Studio, API-Keys, Meta/Google Ads Konten).
2. Sofern die Parteien vereinbaren, dass bestimmte operative Schritte (z. B. Videodreh, Videoschnitt, finaler Upload) durch den Auftraggeber erfolgen, ist dieser für die rechtzeitige Umsetzung verantwortlich.
3. Verletzte Mitwirkungspflichten: Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder erbringt er diese verspätet, und kann der Auftragnehmer seine Leistungen (z. B. Quality Assurance) deshalb ganz oder teilweise nicht erbringen, gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt in voller Höhe bestehen. Verzögerungen bei Lieferfristen, die auf fehlenden Mitwirkungspflichten beruhen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.

‍§ 4 Abnahme bei Werkleistungen (z. B. Shop-Entwicklung)
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1. Bei werkvertraglichen Leistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald der Auftragnehmer die Fertigstellung des Werkes (z. B. des Shopify-Shops oder einer spezifischen Funktion) anzeigt.
2. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige erhebliche Mängel schriftlich oder in Textform rügt.
3. Eine produktive Nutzung (z. B. Live-Schaltung des Shops, Bewerbung des Shops) steht einer formellen Abnahme gleich.
4. Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.

‍§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Vorkasse
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1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot und kann als monatlicher Retainer, Festpreis für Einmal-Projekte oder nach tatsächlichem Aufwand (Stundensatz) vereinbart werden.
3. Zahlungsmodalitäten je nach Leistungsart:
‍Einmal-Projekte / Starterpakete: Die Abrechnung erfolgt zu 100 % per Vorkasse nach Angebotsannahme, sofern im Angebot nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Der Beginn von Leistungs- oder Lieferfristen setzt den vollständigen Zahlungseingang voraus.
‍Dauerschuldverhältnisse (Retainer): Die Vergütung wird jeweils monatlich im Voraus zu Beginn des jeweiligen Leistungsmonats in Rechnung gestellt.
‍Mentoring / Stundenabrechnung: Sofern kein Vorkasse-Paket erworben wurde, erfolgt die Abrechnung nach erbrachter Leistung auf Basis des tatsächlichen Aufwands.4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, auf der Rechnung ist eine andere Frist ausgewiesen.

‍§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung und Terminstornierung
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1. Einmal-Projekte: Verträge über einmalige Leistungen oder definierte Projektpakete enden automatisch mit der vollständigen Erbringung der geschuldeten Leistungen. Eine ordentliche Kündigung während der Projektlaufzeit ist ausgeschlossen.
2. Retainer (Laufzeitverträge): Die Laufzeit und Kündigungsfristen werden im Angebot individuell vereinbart. Sollte im Angebot keine ausdrückliche Regelung getroffen worden sein, gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten als vereinbart. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit und ist sodann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar.
3. Mentoring- und Beratungstermine: Fest vereinbarte Beratungstermine können bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen behält sich der Auftragnehmer vor, das volle Honorar für die gebuchte Zeit als Ausfallentschädigung zu berechnen.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
5. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

‍§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
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1. Sämtliche Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Konzepten, Strategien, Vorlagen, Hook-Datenbanken, Video-Gerüsten und Designs verbleiben beim Auftragnehmer.
2. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen für den eigenen, internen geschäftlichen Gebrauch ein.
3. Eine Weitergabe, ein Weiterverkauf, eine Lizenzierung oder die Nutzung der Konzepte, Datenbanken und Vorlagen für Dritte oder durch verbundene Unternehmen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ausdrücklich untersagt.

‍§ 8 Haftung und Freistellung bei Drittplattformen
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1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Haftungsausschluss für Drittanbieter: Da der Auftragnehmer auf Plattformen und Software von Drittanbietern angewiesen ist (z. B. Shopify, YouTube, Hosting-Provider, externe App-Entwickler, Zahlungs-Gateways), wird keine Haftung für Ausfälle, Server-Downtimes, plötzliche API-Änderungen, Richtlinienänderungen der Plattformen oder Datenverluste dieser Anbieter übernommen, sofern diese nicht auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten des Auftragnehmers beruhen.
3. Rechtliche Absicherung des Shops / Kanals: Der Auftragnehmer erbringt ausdrücklich keine Rechtsberatung (z. B. Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, DSGVO). Die rechtliche Prüfung und Absicherung des Shopify-Shops (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, korrekte Steuerkonfiguration, Cookie-Banner) oder der veröffentlichten Videoinhalte obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

‍§ 9 Geheimhaltung
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1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten geschäftlichen, technischen oder organisatorischen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder sich aus den Umständen als vertraulich ergeben, zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
2. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.

‍§ 10 Schlussbestimmungen
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1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Wallhausen).
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

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